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Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in
gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche
Willenserklärungen für den Fall einer späteren
Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können:
In der
Patientenverfügung kann man sich zu seinen Wünschen
bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder
Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtlosen
Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern.
Die
Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person
des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass
eine Betreuung notwendig werden sollte, vom
Vormundschaftsgericht bestellt werden soll.
Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine
Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine
Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt
werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom
Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall
der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den
Vollmachtgeber handeln kann.
Patientenverfügung
Eine optimale Patientenverfügung soll so
konkret wie möglich die Wertvorstellungen des Betroffenen
wiedergeben. Ein Muster finden Sie in der PDF-Datei. Diese
kann individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Patientenverfügung als PDF-Datei
Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht
Neben der Patientenverfügung ist eine
Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht unerlässlich. In ihr wird geregelt, wer
die Einwilligung über medizinische Behandlung erteilt, über
das Vermögen verfügen und Aufenthaltsrecht entscheiden kann.
Betreuungsverfügung
oder Vorsorgevollmacht als PDF-Datei
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