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Patientenverfügung
Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht

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Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können:

In der Patientenverfügung kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern.

Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll.

Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann.

Patientenverfügung
Eine optimale Patientenverfügung soll so konkret wie möglich die Wertvorstellungen des Betroffenen wiedergeben. Ein Muster finden Sie in der PDF-Datei. Diese kann individuellen Bedürfnissen angepasst werden.

Patientenverfügung als PDF-Datei
 

Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht
Neben der Patientenverfügung ist eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht unerlässlich. In ihr wird geregelt, wer die Einwilligung über medizinische Behandlung erteilt, über das Vermögen verfügen und Aufenthaltsrecht entscheiden kann.

Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht als PDF-Datei

 

 


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